8 O 15/08•Landgericht Köln, 2008-07-08, 8 O 15/08
Full text
Landgericht Köln — 8 O 15/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-08
Aktenzeichen: 8 O 15/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0708.8O15.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.125,56 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2007 nebst außergerichtlichen Kosten in Höhe von 546,96 € zu zahlen, ferner
an den Kläger ein Schmerzensgeld von 2.425,00 € nebst 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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