30 O 410/07•Landgericht Köln, 2008-06-13, 30 O 410/07
Full text
Landgericht Köln — 30 O 410/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-13
Aktenzeichen: 30 O 410/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0613.30O410.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 713,81 € nebst Zinsen in Höhe acht Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 28.02.2006 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95/100 und die Beklagte zu 5/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenseite der Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es war nicht die Gegenseite von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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