Landgericht Köln, 2008-05-29, 31 O 845/07

31 O 845/07Cantonal CourtMay 29, 2008

Full text

Landgericht Köln — 31 O 845/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 31 O 845/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0529.31O845.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie die nachstehend als Storyboards wiedergegebenen Werbespots in Deutschland verbreitet hat oder hat verbreiten lassen:

(Es folgt eine 14-seitige Bilddarstellung)

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Verbreitung der Werbespots gemäß Ziffer 1. in Deutschland entstanden ist und noch entstehen wird.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicher-heitsleistung beträgt hinsichtlich der Auskunft 10.000,00 €, der Schadenser-satzfeststellung 15.000,00 € und der Kosten 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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