30 O 219/07•Landgericht Köln, 2008-04-18, 30 O 219/07
Full text
Landgericht Köln — 30 O 219/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-18
Aktenzeichen: 30 O 219/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0418.30O219.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin
4.839,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 18.07.2007 zu zahlen, die Beklagte zu 1.)
wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszins aus 4.839,16 € für die Zeit vom 10.04.2007 bis
zum 17.07.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10/100 und die
Beklagten als Gesamtschuldner zu 90/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages
abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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