Landgericht Köln, 2007-03-20, 24 U 170/05

24 U 170/05Cantonal CourtMar 20, 2007

Full text

Landgericht Köln — 24 U 170/05 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 24 U 170/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0320.24U170.05.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 26. Oktober 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 4 0 195/00 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.355,40 € nebst Zinsen in Höhe von 1 % über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank seit dem 19.02.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 74% und die Beklagte 26% zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 71% und die Beklagte 29 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.