Landgericht Köln, 2007-02-08, 22 O 11/07

22 O 11/07Cantonal CourtFeb 8, 2007

Full text

Landgericht Köln — 22 O 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 22 O 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.22O11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfers.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten und des Streithelfers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Verfügungsbeklagte und der Streithelfer leisten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.

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