23 O 271/03•Landgericht Köln, 2007-01-10, 23 O 271/03
Full text
Landgericht Köln — 23 O 271/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-10
Aktenzeichen: 23 O 271/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0110.23O271.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß die Prämienanpassung der Beklagten ab dem 1.1.2003 für den unter der Versicherungsnummer 16308553 bestehenden Krankenversicherungs-schutz in den Tarifen GS 3 und SE 2 bezüglich des Klägers und in dem Tarif SE 2 bezüglich der mitversicherten Ehefrau des Klägers, L2, unwirksam ist und der Beklagten hinsichtlich dieser Tarife ein Anspruch auf die Beitragserhöhungen nicht zusteht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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