102 KLs 61/05•Landgericht Köln, 2006-05-04, 102 KLs 61/05
Full text
Landgericht Köln — 102 KLs 61/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 102 KLs 61/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0504.102KLS61.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Im Umfange der Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie diejenigen der Nebenklägerin.
Soweit er freigesprochen worden ist, fallen die Verfahrenskosten sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
§§ 225 Abs. 1 Nr. 1, 21, 53 StGB
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.