18 O 501/00•Landgericht Köln, 2006-04-28, 18 O 501/00
Full text
Landgericht Köln — 18 O 501/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-28
Aktenzeichen: 18 O 501/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0428.18O501.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag von 54.643,59 € und an die Klägerin zu 2) einen solchen von 54.186,09 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2000, zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinzu 1) zu 23,6 %, die Klägerin zu 2) zu 17,5 % und der Beklagte zu 58,9 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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