24 O 570/03•Landgericht Köln, 2006-01-09, 24 O 570/03
Full text
Landgericht Köln — 24 O 570/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-09
Aktenzeichen: 24 O 570/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0109.24O570.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.183,20 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben zu tragen:
die Kläger als Gesamtschuldner: 92 %,
die Beklagte: 8 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Für die Beklagte ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.850 € vorläufig vollstreckbar.
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