31 O 792/04•Landgericht Köln, 2005-12-29, 31 O 792/04
Full text
Landgericht Köln — 31 O 792/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-29
Aktenzeichen: 31 O 792/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1229.31O792.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, 1000 g – Wurstpackungen mit dem Motiv „Doppellandschaft“ so anzubieten und/oder zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wie nachstehend wiedergegeben:
(Es folgt eine Bilddarstellung)
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
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hinsichtlich der Unterlassung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 Euro
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hinsichtlich der Kosten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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