8 O 264/04•Landgericht Köln, 2005-03-17, 8 O 264/04
Full text
Landgericht Köln — 8 O 264/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 8 O 264/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0317.8O264.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 70.796,75 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2004 zu zahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden, der dieser aus dem Unfallereignis vom 01.08.2001 zukünftig entstehen, zu ersetzen.
III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 3.054,84 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2004 zu zahlen.
IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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