24 O 174/04•Landgericht Köln, 2005-02-10, 24 O 174/04
Full text
Landgericht Köln — 24 O 174/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: 24 O 174/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0210.24O174.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.979,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird eingeräumt die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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