31 O 475/04•Landgericht Köln, 2004-10-21, 31 O 475/04
Full text
Landgericht Köln — 31 O 475/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-21
Aktenzeichen: 31 O 475/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1021.31O475.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt,
es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
rechtsbesorgend so tätig zu werden, wie das im beigefügten Schreiben der Beklagten vom 05.05.2004 geschehen ist:
- Es folgt eine zweiseitige Darstellung des beanstandeten Schriftsatzes. -
II.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Diese beträgt hinsichtlich der
-
Unterlassung 20.000 Euro
-
Kosten 3.000 Euro.
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