Landgericht Köln, 2004-09-22, 82 O 72/03

82 O 72/03Cantonal CourtSep 22, 2004

Full text

Landgericht Köln — 82 O 72/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-22

Aktenzeichen: 82 O 72/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0922.82O72.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Für die Verschmelzung der M2 AG auf die

M AG gemäß Verschmelzungsvertrag vom 21.06.2000 wird für jede Stammaktie und Vorzugsaktie der M3 AG im Nennwert von 50,00 DM eine bare Zuzahlung in Höhe von 18,21 € festgesetzt.

Die bare Zuzahlung von 18,21 € pro Stamm- und Vorzugsaktie ist seit dem 01.12.2000 mit 2 % zu verzinsen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.