24 O 497/01•Landgericht Köln, 2003-12-22, 24 O 497/01
Full text
Landgericht Köln — 24 O 497/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-22
Aktenzeichen: 24 O 497/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:1222.24O497.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Es wird unter Abweisung der weitergehenden Klage festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 21,73 % desjenigen Schadens zu ersetzen, der daraus entstanden ist und noch entsteht, dass die Beklagte die Ausfallversicherung für die Fußball WM 2002 in Japan / Korea, VS-Nr. ########-####-1, und -2 mit Schreiben vom 10.10.2001 gekündigt hat.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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