Landgericht Köln, 2003-01-30, 22 O 634/01

22 O 634/01Cantonal CourtJan 30, 2003

Full text

Landgericht Köln — 22 O 634/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-30

Aktenzeichen: 22 O 634/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0130.22O634.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 14.000,00 DM nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basis-zinssatz seit dem 26. Juni 2002 zu zahlen.

Die Klage gegen die Beklagte zu 2. wird im übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beklagten zu 2. tragen der Kläger 84% und die Beklagte zu 2. 16%.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger voll.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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