Landgericht Köln, 2002-01-08, 5 O 402/01

5 O 402/01Cantonal CourtJan 8, 2002

Full text

Landgericht Köln — 5 O 402/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-08

Aktenzeichen: 5 O 402/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0108.5O402.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.

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