Landgericht Köln, 2002-01-08, 3 O 325/01

3 O 325/01Cantonal CourtJan 8, 2002

Full text

Landgericht Köln — 3 O 325/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-08

Aktenzeichen: 3 O 325/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0108.3O325.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.947,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 15.07.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Sicherheit kann auch durch unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Kredit- und Steuerbürge zugelassenen Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

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