89 O 63/01•Landgericht Köln, 2001-12-21, 89 O 63/01
Full text
Landgericht Köln — 89 O 63/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-21
Aktenzeichen: 89 O 63/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:1221.89O63.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 28.09.2001 - 89 O 63/01 - wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 49 % als Gesamtschuldner, im übrigen die Beklagte zu 1. alleine.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 64.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Lei-stung von Sicherheit in vorgenannter Höhe von 64.000,00 DM fortgesetzt werden.
Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürg-schaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.