Landgericht Köln, 2001-03-06, 85 O 181/00

85 O 181/00Cantonal CourtMar 6, 2001

Full text

Landgericht Köln — 85 O 181/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-06

Aktenzeichen: 85 O 181/00

ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0306.85O181.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsantrags verurteilt , an die Klägerin 454.720, - DM nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus

392.000 ,- DM vom 1.8.1999 und aus 62.720 ,- DM ab dem 24.3.2000 zu zahlen .

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen

.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 550.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines Zoll- und Steuerbürge

zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden

kann , die Vollstreckung abwenden .

Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte

im Nachverfahren vorbehalten.

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