85 O 181/00•Landgericht Köln, 2001-03-06, 85 O 181/00
Full text
Landgericht Köln — 85 O 181/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-06
Aktenzeichen: 85 O 181/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0306.85O181.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsantrags verurteilt , an die Klägerin 454.720, - DM nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
392.000 ,- DM vom 1.8.1999 und aus 62.720 ,- DM ab dem 24.3.2000 zu zahlen .
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen
.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 550.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines Zoll- und Steuerbürge
zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden
kann , die Vollstreckung abwenden .
Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte
im Nachverfahren vorbehalten.
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