3 O 129/99•Landgericht Köln, 1999-10-26, 3 O 129/99
Full text
Landgericht Köln — 3 O 129/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-26
Aktenzeichen: 3 O 129/99
ECLI: ECLI:DE:LGK:1999:1026.3O129.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.536,00 DM nebst 4 % Zinsen ab 12.1.1999 zu zahlen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 42.000,00 DM.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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