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41 KLs 12/23•Landgericht Hagen, 2024-02-29, 41 KLs 12/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: 41 KLs 12/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0229.41KLS12.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 14 Fällen, davon in 12 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung und in 2 Fällen in Tateinheit mit sexuellen Übergriffs gegenüber kranken Personen, sowie des versuchten sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Ferner wird dem Angeklagten für immer verboten, den Beruf des Altenpflegers und der damit verbundenen Hilfstätigkeiten auszuüben.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
Angewandte Vorschriften: § 174c Abs. 1, Abs. 3 StGB in der vom 01.04.2004 bis zum 30.06.2021 und in der ab dem 01.07.2021 geltenden Fassung, § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 6 Nr. 1 StGB in der seit dem 10.11.2016 geltenden Fassung, § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der vom 01.01.2021 bis zum 21.09.2021 und in der seit dem 22.09.2021 geltenden Fassung, §§ 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 70 Abs. 1 S. 2 StGB
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