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1 T 163/22•Landgericht Hagen, 2023-11-20, 1 T 163/22
Entscheidungsdatum: 2023-11-20
Aktenzeichen: 1 T 163/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:1120.1T163.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 19.12.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwelm vom 14.12.2022 teilweise abgeändert.
Die Räumungsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Schwelm vom 14.09.2021 (27 C 138/20) betreffend die derzeit von den Schuldnern bewohnte Wohnung im Hause E.-straße, 2. Etage links, 58256 O., bestehend aus 4,5 Zimmer, Arbeitsküche (in Zimmeranzahl enthalten), 1 Bad mit WC, 1 Flur, 1 Balkon, 1 Kellerraum wird bis zum 29.02.2024 einstweilen eingestellt.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Schuldner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.
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