10 O 154/13•Landgericht Hagen, 2013-08-22, 10 O 154/13
Full text
Landgericht Hagen — 10 O 154/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 10 O 154/13
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2013:0822.10O154.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.807,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 459,40 EUR für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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