1 S 239/11•Landgericht Hagen, 2012-03-23, 1 S 239/11
Full text
Landgericht Hagen — 1 S 239/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-23
Aktenzeichen: 1 S 239/11
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2012:0323.1S239.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Iserlohn abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 734,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2011 sowie weitere 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 12.01.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 53,7 % und der Beklagte zu 46,3 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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