projects
5 O 80/23•Landgericht Essen, 2024-11-04, 5 O 80/23
Entscheidungsdatum: 2024-11-04
Aktenzeichen: 5 O 80/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:1104.5O80.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: BGB § 249
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.223,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2022 sowie 50,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2023 sowie an die V. Rechtsschutzversicherung AG 565,50 € EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2023 zur Leistungsnummer zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.