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22 Ks-70 Js 236/23-25/23•Landgericht Essen, 2024-05-10, 22 Ks-70 Js 236/23-25/23
22 Ks-70 Js 236/23-25/23Cantonal CourtMay 10, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 236/23-25/23
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0510.22KS70JS236.23.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. große Strafkammer -Schwurgericht-
Normen: § 211 StGB
Die Angeklagte wird wegen Mordes sowie wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Einziehung des sichergestellten 100 Euro Scheins (Ass-Nr. …) wird angeordnet.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 650 Euro wird angeordnet.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewendete Vorschriften:
§§ 211, 242, 243 Abs.1 Nr. 3, 53, 73, 73a Abs. 1, 73b Abs.1 StGB.
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