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64 KLs-12 Js 4375/23-8/24•Landgericht Essen, 2024-04-23, 64 KLs-12 Js 4375/23-8/24
64 KLs-12 Js 4375/23-8/24Cantonal CourtApr 23, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-23
Aktenzeichen: 64 KLs-12 Js 4375/23-8/24
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0423.64KLS12JS4375.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXIV. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 174, 176, 176a, 176c, 184b
Der Angeklagte ist der Herstellung kinderpornographischer Inhalte in 35 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Verbreitungsabsicht in 20 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit schwerem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen schuldig und jeweils in 17 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wobei er in drei Fällen tateinheitlich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig ist.
Weiter ist der Angeklagte des Besitzes kinderpornographischer Inhalte und der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§§ 174 Abs. 1, Abs. 3, 176 Abs. 1, 176a Abs. 1, 176c Abs. 1, Abs. 2, 184b Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7, 52, 53 StGB.
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