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1 O 370/20•Landgericht Essen, 2023-05-08, 1 O 370/20
Entscheidungsdatum: 2023-05-08
Aktenzeichen: 1 O 370/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2023:0508.1O370.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839, GG Art. 34
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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