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15 S 35/22•Landgericht Essen, 2022-11-16, 15 S 35/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-16
Aktenzeichen: 15 S 35/22
ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:1116.15S35.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: BGB § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 b)
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen das am 09.12.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 11 C 294/19 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Wertfestsetzung ist auf den Betrag i. H. v 11.741,26,- EUR beabsichtigt.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die Klägerin und der Drittwiderbeklagte gegebenenfalls zur Rücknahme der Berufung, binnen drei Wochen.
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