Landgericht Essen, 2022-05-03, 5 O 240/20

5 O 240/20Cantonal CourtMay 3, 2022

Full text

Landgericht Essen — 5 O 240/20 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 5 O 240/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0503.5O240.20.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, welche Strommengen (Angabe in Kilowattstunden) pro Kalenderjahr die

a) Kernkraftwerke V. GmbH, T.-Straße, … D.

b) Kernkraftwerk E. GmbH, C.-Straße …, … E.

c) Kernkraftwerk D. GmbH, I.-Straße …, … D.

jeweils in der Zeit vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2018 von der Beklagten zu 2) bzw. ihren Rechtsvorgängern bezogen haben.

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin den Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, eines vereidigten Buchprüfers oder Buchprüfungsgesellschaft vorzulegen, in dem der Umfang gemäß dem vorstehenden Tenor

a) zu 1. a)

b) zu 1. b)

c) zu 1. c)

mitgeteilten Lieferungen von Strom durch die Beklagte zu 2) bzw. deren Rechtsvorgängern an die in dem Tenor zu 1. a) bis 1. c) genannten Unternehmen bestätigt wird.

  1. Im Übrigen wird die Klage in Bezug auf die 1. Stufe der Klage – Klageanträge zu 1) und zu 2) – abgewiesen.

  2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro.

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