Landgericht Essen, 2022-02-04, 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21

25 KLs-12 Js 1510/19-11/21Cantonal CourtFeb 4, 2022

Full text

Landgericht Essen — 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-04

Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 1510/19-11/21

ECLI: ECLI:DE:LGE:2022:0204.25KLS12JS1510.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. große Strafkammer – Jugendschutzkammer -

Normen: StGB §§ 174, 176, 176a

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen*,* sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, sexueller Belästigung in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, soweit er verurteilt wurde. Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 184 i, 223 Abs. 1, 230, 52, 53 StGB in der jeweils zu den nachstehenden Tatzeiten geltenden Fassung.

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