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32 KLs-307 Js 202/16-9/19•Landgericht Essen, 2021-02-17, 32 KLs-307 Js 202/16-9/19
32 KLs-307 Js 202/16-9/19Cantonal CourtFeb 17, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 32 KLs-307 Js 202/16-9/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2021:0217.32KLS307JS202.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XII. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-
Normen: §§ 331 Nr. 1 HGB; 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB
Der Angeklagte L wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts X vom 02.01.2019 (Az. …) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 (drei) Jahren und 4 (vier) Monaten
verurteilt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt
1 (ein) Monat
der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Die Angeklagte C wird wegen unrichtiger Darstellung, Kreditbetruges in 2 Fällen sowie Betruges in 2 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 (zwei) Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt
1 (ein) Monat
der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Der Angeklagte T wird wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und wegen Kreditbetruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 (einem) Jahr und 8 (acht) Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt
1 (ein) Monat
der Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, der Angeklagte T soweit er verurteilt wurde. Soweit der Angeklagte T freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter L:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 55 StGB
Angeklagte C:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 263 Abs. 1, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 52, 53, 56 StGB
Angeklagter T:
§§ 331 Nr. 1 HGB, 265b Abs. 1 Nr. 1 b), 25 Abs. 2, 27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 53, 56 StGB
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