Landgericht Essen, 2020-12-04, 17 S 26/19

17 S 26/19Cantonal CourtDec 4, 2020

Full text

Landgericht Essen — 17 S 26/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-04

Aktenzeichen: 17 S 26/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1204.17S26.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Normen: BGB § 675u

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 28.11.2019 (Az. 25 C 26/19) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieses insgesamt wie folgt neu gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, auf dem bei ihr für den Kläger geführten Pfändungsschutzkonto mit der Kontonummer … folgende Beträge wieder gutzuschreiben:

06.03.2018: 805,81 €

18.04.2018: 323,30 €

214,21 €

267,60 €.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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