Landgericht Essen, 2020-09-24, 6 O 45/20

6 O 45/20Cantonal CourtSep 24, 2020

Full text

Landgericht Essen — 6 O 45/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-24

Aktenzeichen: 6 O 45/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0924.6O45.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 21 Abs. 1 VermAnlG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung von den am 23.10.2015 an der Beklagten übernommenen 1000 Genossenschaftsanteilen an sie.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckenden Betrages zahlt.

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