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11 O 22/18•Landgericht Essen, 2020-07-01, 11 O 22/18
Entscheidungsdatum: 2020-07-01
Aktenzeichen: 11 O 22/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0701.11O22.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: StVG § 17 Abs. 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens- einschließlich der Kosten der Berufung- tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagten zu 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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