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65 KLs-75 Js 99/20-10/20•Landgericht Essen, 2020-02-10, 65 KLs-75 Js 99/20-10/20
65 KLs-75 Js 99/20-10/20Cantonal CourtFeb 10, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-10
Aktenzeichen: 65 KLs-75 Js 99/20-10/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0210.65KLS75JS99.20.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53, 55, 64, 73c StGB
Der Angeklagte wird wegen Betruges unter Auflösung der Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts E vom 02.12.2019 (…) und Einbeziehung der dortigen Einzelgeldstrafen sowie Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts E vom 12.08.2019 (…) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner in Höhe von 2.000,-- € wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53, 55, 64, 73 c StGB.
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