3 O 402/18•Landgericht Essen, 2019-08-01, 3 O 402/18
Full text
Landgericht Essen — 3 O 402/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-01
Aktenzeichen: 3 O 402/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0801.3O402.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 826 BGB
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.935, 00 EUR zzgl. Beitrag zum KSB Plus i.H.v. 949,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten seit dem 6.6.2015 bis zum 17.12.2018 und seither 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Finanzierungskosten von EUR 784, 67, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Touran (FIN ), zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 18.12.2018 mit der Rücknahme des in Ziffer 1 bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 1.242,84 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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