3 O 28/17•Landgericht Essen, 2018-03-12, 3 O 28/17
Full text
Landgericht Essen — 3 O 28/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-12
Aktenzeichen: 3 O 28/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0312.3O28.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin zu 1) (vormals: F GmbH) und der Klägerin zu 2) einerseits sowie der Beklagten (vormals: S AG) andererseits geschlossene Vertrag vom 22. Dezember 2005 „über eine Stromlieferung aus dem Kraftwerk E“ (Leistungsvorhaltung und -einsatz einer elektrischen Nettoleistung von 340 MW) fortbesteht und – insbesondere durch das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 22. Juli 2016 – nicht beendet worden ist.
Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin zu 1) (vormals: F GmbH) und der Klägerin zu 2) einerseits sowie der Beklagten (vormals: S AG) andererseits geschlossene Vertrag vom 15./24. November 2006 „über eine Stromlieferung (110 MW) aus dem Kraftwerk E“ (Leistungsvorhaltung und -einsatz einer elektrischen Nettoleistung von 110 MW) fortbesteht und – insbesondere durch das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 22. Juli 2016 – nicht beendet worden ist.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.