2 O 124/13•Landgericht Essen, 2015-10-29, 2 O 124/13
Full text
Landgericht Essen — 2 O 124/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: 2 O 124/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1029.2O124.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 35 %, die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner 65 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 2) und 3) 65 %.Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger in Höhe von 35 %.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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