15 S 293/11•Landgericht Essen, 2012-09-25, 15 S 293/11
Full text
Landgericht Essen — 15 S 293/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-25
Aktenzeichen: 15 S 293/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0925.15S293.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 29.09.2011 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 551,36 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 65% und der Beklagten zu 35 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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