Landgericht Essen, 2011-09-14, 11 O 298/10

11 O 298/10Cantonal CourtSep 14, 2011

Full text

Landgericht Essen — 11 O 298/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-14

Aktenzeichen: 11 O 298/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0914.11O298.10.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 280 Abs 1 BGB

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.008,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 14.207,41 Euro seit dem 05.10.2010 sowie aus weiteren 6.801,18 Euro seit dem 14.09.2011 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.034,11 Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zu einem Nominalbetrag von 30.000 US-Dollar am CFB Fonds D (bestehend aus 50 % an der Kommanditgesellschaft N GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts I unter der Nr. HRA …, sowie zu 50 % an der Kommanditgesellschaft N1 GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts I unter HRA …) abzüglich am 10.02.2010 erhaltener Ausschüttungen in Höhe von 226,45 Euro.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der Rechte aus der unter Ziffer 1 genannten Kapitalbeteiligung in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.