Landgericht Essen, 2011-09-08, 10 S 121/11

10 S 121/11Cantonal CourtSep 8, 2011

Full text

Landgericht Essen — 10 S 121/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-08

Aktenzeichen: 10 S 121/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0908.10S121.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: §§ 307 Abs. 1 BGB, 280 Abs. 1 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (5 C 155/09) teilweise abgeändert.

Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.455,85 € (i.W.: zweitausendvierhundertfünfundfünfzig 85/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18%, die Beklagten 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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