13 S 97/10•Landgericht Essen, 2011-08-02, 13 S 97/10
Full text
Landgericht Essen — 13 S 97/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-02
Aktenzeichen: 13 S 97/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0802.13S97.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: § 249 BGB, § 287 ZPO
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 31.05.2010, Az.: 9 C 25/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 202,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2010 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75% und die Beklagte zu 25%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis zu 900 €
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