7 T 235/11•Landgericht Essen, 2011-05-23, 7 T 235/11
Full text
Landgericht Essen — 7 T 235/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-23
Aktenzeichen: 7 T 235/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0523.7T235.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 850 k IV ZPO
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 24.03.2011, durch den die Erinnerung der Drittschuldnerin zurückgewiesen worden war, wird aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Drittschuldnerin zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 02.03.2011 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Schuldnerin vom 02.03.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Entscheidung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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