42 O 28/09•Landgericht Essen, 2009-09-09, 42 O 28/09
Full text
Landgericht Essen — 42 O 28/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-09
Aktenzeichen: 42 O 28/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0909.42O28.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: § 313 Abs. 1 BGB
Tenor
hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 9. September 2009
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Q,
den Handelsrichter E und den Handelsrichter T
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.227.234,90 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 303.094,26 € seit dem 16.2.2009, aus einem Betrag in Höhe von 284.837,04 € seit dem 16.3.2009, aus einem Betrag in Höhe von 324.244,13 € seit dem 16.4.2009 sowie aus einem Betrag in Höhe von 315.059,47 € seit dem 16.5.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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