Landgericht Essen, 2008-10-27, 6 O 227/07

6 O 227/07Cantonal CourtOct 27, 2008

Full text

Landgericht Essen — 6 O 227/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-27

Aktenzeichen: 6 O 227/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:1027.6O227.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 280 BGB

Tenor

wird der Tatbestand des Urteils vom 25.9.2008 nach § 320 ZPO ohne mündliche Verhandlung dahingehend berichtigt, dass es auf Bl. 3 des Urteils letzter Absatz statt „Die Beklagte erhielt für die Vermittlung der Beteiligung eine Innenprovision in Höhe von

mindestens 9,9 % des Nominalbetrages des Fondsanteils“ nunmehr lauten muss „Die Beklagte erhielt für die Vermittlung des Fonds VIP 4 eine Vertriebsprovision im Bereich zwischen 8,25 % und 8,58 % des Nominalbetrags des Fondsanteils“. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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