44 O 69/08•Landgericht Essen, 2008-08-11, 44 O 69/08
Full text
Landgericht Essen — 44 O 69/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-11
Aktenzeichen: 44 O 69/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0811.44O69.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: § 5 (2) S 1 Nr. 3 UWG
Tenor
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 11. August 2008
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E.,
den Handelsrichter G. und den Handelsrichter C.
für Recht erkannt:
Den Beklagten zu 1.) bis 3.) wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwi-derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken
in den „Gelben Seiten“ im Internet für ihre zahnärztlichen Leistungen mit dem Hinweis „Ärztegemeinschaft “ zu werben
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/2 die Klägerin, zu je 1/6 die Beklagten zu 1.) bis 3.).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 €, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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