1 O 66/07•Landgericht Essen, 2008-06-04, 1 O 66/07
Landgericht Essen, 2008-06-04, 1 O 66/07
1 O 66/07Cantonal CourtJun 4, 2008
Regest
Entschädigungsanspruch aus Versicherungsvertrag bei Unterschlagung
Full text
Landgericht Essen — 1 O 66/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-04
Aktenzeichen: 1 O 66/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0604.1O66.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 1, 49, 75 VVG
Leitsätze
Entschädigungsanspruch aus Versicherungsvertrag bei Unterschlagung
Tenor
Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 1.245.104,72 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 77 %, der Beklagte zu 1.) zu 23 %.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) und
zu 3.).
Der Beklagte zu 1.) trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu
23 %.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) zu
30 %.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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