Landgericht Essen, 2008-06-04, 1 O 66/07

1 O 66/07Cantonal CourtJun 4, 2008

Regest

Entschädigungsanspruch aus Versicherungsvertrag bei Unterschlagung

Full text

Landgericht Essen — 1 O 66/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-04

Aktenzeichen: 1 O 66/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0604.1O66.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 1, 49, 75 VVG

Leitsätze

Entschädigungsanspruch aus Versicherungsvertrag bei Unterschlagung

Tenor

Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 1.245.104,72 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 77 %, der Beklagte zu 1.) zu 23 %.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) und

zu 3.).

Der Beklagte zu 1.) trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu

23 %.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) zu

30 %.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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